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Wie können Sie Facharzt für Allgemeine Zahnheilkunde werden?
- Diese Weiterbildung zum Fachzahnarzt wird nur bei der Landeszahnärztekammer in Brandenburg angeboten -
Die Grundvoraussetzung für die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde ist das Interesse an verschiedenen medizinischen Sachverhalten. Auf diese Weise arbeiten Sie erfolgreich im Rahmen der Zahnmedizin. Der Zahnarzt muss technische Geräte einsetzen können, weshalb er mit medizinischen Werkzeugen umgehen muss.
Immer wieder zeigt sich, dass bei der Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde die Pathologie vielen Studenten nicht leicht fällt. Das ist nicht sonderlich verwunderlich, denn gerade Anfänger haben in dieser Hinsicht kaum Erfahrungen. Verantwortungsbewusstsein den Patienten gegenüber gehört zu den Pflichten des Zahnarztes. Dieses darf also ebenfalls nicht fehlen. Außerdem benötigen Zahnärzte Einfühlungsvermögen, denn es ist möglich, dass den Patienten Ängste genommen werden müssen.
Hinzu kommt, dass Patienten über ihre Erkrankungen und Behandlungen umfassend aufgeklärt werden müssen. Insbesondere kleine Kinder müssen sorgsam behandelt werden.

Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde - Inhalte?
Wenn Sie eine Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde machen möchten, ist die Hochschulreife erforderlich, damit Sie an einer Universität Zahnmedizin studieren können. In der Regel dauert es etwa elf Semester, bis Sie das Staatsexamen ablegen können. Momentan wird das Studium auf neue Abschlüsse umgestellt, auf Bachelor und Masterabschlüsse.
Die staatliche Approbation als Zahnarzt ist beim zahnmedizinischen Studium notwendig. Erteilt wird diese von den jeweils zuständigen Behörden in Ihrem Bundesland. Bereits bei der Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde lernen Sie in einem Praktikum den alltäglichen Ablauf in der Praxis kennen. So lernen Sie nicht nur praktisch, sondern erhalten auch Einblicke in andere spezielle Richtungen. Die pathologische Ausbildung während des Studiums findet ebenfalls statt. Das ist vielen Studenten möglicherweise nicht bewusst. Diese wird an Leichen durchgeführt und kann sich zum einschneidenden Erlebnis für Studenten entwickeln.
Während des Studiums erfolgt keine Ausbildungsvergütung. Das ist bei allen anderen Studien an staatlichen Universitäten ebenfalls so. Doch durch BAföG ist eine Unterstützung möglich, die Sie bei Bedarf beantragen müssen. Bei der Ausbildung müssen Sie Studiengebühren zahlen, die abhängig vom Bundesland unterschiedlich ausfallen können. Im Rahmen der Zahnmedizin ändern sich die Methoden meistens recht schnell und oft. Dann werden neue Klebstoffe und Technologien entwickelt, die noch effizienter sind.
Die Zahnmedizin wird ebenfalls immer öfter angewendet. Dazu gehört bioverträglicher Zahnersatz, der für den Körper besonders günstig ist. Auch die Verbindung der Zähne mit weiteren Körperteilen durch Nervenbahnen gehört dazu. Immer mehr wird der Bohrer durch Lasertechnik ersetzt. Zudem können Inlays aus Keramik in der Praxis selbst innerhalb kurzer Zeit gefertigt werden.
Häufig stellen das deutsche Gesundheitssystem und die Finanzierung Hürden für selbstständige Zahnärzte dar. Müssen neue Geräte angeschafft werden, sind das teure Investitionen, die sich auch lohnen müssen. Dagegen steht, dass die Krankenkassen die Leistungen kürzen und Ihre Patienten vieles selbst zahlen müssen. Daher werden Sie nach Ihrer Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde bei diesen Überzeugungsarbeit leisten müssen.
Die rechtlichen respektive juristischen Aspekte
Die ärztliche Aufklärung Ihrer Patienten ist zwingend erforderlich, wenn Maßnahmen durchgeführt werden müssen. Dazu gehören Art, Schwere und Umfang der Erkrankung. Die Diagnostik sowie weitere therapeutische Behandlungen, die Nutzen und Risiken müssen Sie ebenfalls deutlich aufzeigen, wenn es zur Heilbehandlung kommt. Sie müssen den Patienten über alle Umstände aufklären, die für die Einwilligung der Behandlung von wichtiger Bedeutung sind. Grund hierfür ist das Bild der selbstbestimmten Patienten, die durch den Arzt unterstützt werden. Sie sollen selbst über den Verlauf der Behandlung entscheiden können.
Nach der Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde sind Sie zur Aufklärung verpflichtet. Gemäß Paragraf 630e Absatz 2 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches können Sie die Aufklärung ebenfalls durch andere Personen durchführen lassen, wenn sie dementsprechend ausgebildet sind, dass auch sie die betreffende Behandlung eigenständig vornehmen können. Durch die Selbstbestimmungsaufklärung vermitteln Sie Ihren Patienten die Vorstellung von Schweregrad und Art ihrer Erkrankungen sowie der Behandlung selbst. Risiken und Belastungen, die mit den kommenden Eingriffen in Verbindung stehen, müssen ebenfalls erklärt werden. Auch eine Unterlassung kann dann möglich sein. Nach der Aufklärung muss der Patient in der Lage sein, über seine Behandlung eigenständig und kompetent entscheiden zu können. Unterschieden wird zwischen der Aufklärung zu Diagnose, Behandlung, Risiko und Verlauf.
Stellenmarkt für Fachzahnärzte der Allgemeinen Zahnheilkunde?
Im Internet ist es am leichtesten, passende Stellenangebote zu finden. Wir vom Deutschen Zahnarzt Service unterstützen Sie gerne bei der Suche und haben sicherlich das richtige Stellenangebot für Sie.
Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.
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