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Nach dem abgeschlossenen zahnmedizinischen Studium stellt sich die Frage: Möchte ich in Anstellung arbeiten oder lieber mein eigener Chef in der Zahnarztpraxis sein und mich somit selbstständig machen? Welche Vor- und Nachteile es gibt erläutert der Deutsche Zahnarzt Service.

Angestelltenverhältnis als Zahnarzt
Zum Berufseinstieg empfiehlt es sich meist, zunächst Erfahrungen im Angestelltenverhältnis als Zahnarzt zu sammeln. Wirtschaftlich ist das risikofreier als die Selbstständigkeit, da man nicht mit seinem eigenen Vermögen für die Zahnarztpraxis haftet. Außerdem bleibt man als Angestellter Zahnarzt flexibler, da man mit festen Urlaubszeiten kalkulieren und sich noch besser in verschiedene Richtungen orientieren kann.
Dies sieht man auch an den Zahlen aus dem Jahrbuch 2016 der KZBV: Insgesamt 10.142 Zahnärztinnen und Zahnärzte sind in Deutschland Ende des zweiten Quartals 2016 bei Vertragszahnärzten angestellt. Insbesondere Berufsanfänger haben dabei in den vergangenen Jahren ein Angestelltenverhältnis gewählt, Tendenz steigend. Doch trotz oder gerade wegen der vielen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Anstellung vorziehen, gibt es viele gute Chancen für eine Niederlassung. Ob Praxisübernahme oder Neugründung, Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft – die Modelle der Niederlassung sind vielfältig. Doch woher weiß ich, ob die Selbstständigkeit etwas für mich ist?
Niederlassung als Zahnarzt
Die Selbstständigkeit als Zahnarzt sollte wohl überlegt sein, da man hier durch falsche Kalkulationen schnell in die Verschuldung geraten kann, gerade dann, wenn eine Praxisübernahme sehr günstig erscheint und daher vorschnell ein Entschluss zur Niederlassung als Zahnarzt gefasst wird. Dabei kann diese Entscheidung aufgrund der derzeitigen Marktsituation ruhig einige Zeit in Anspruch nehmen: Ein großes Angebot an Praxen steht einem nur geringen Anteil an Kaufinteressenten gegenüber.
Daher sollten sich jeder Zahnarzt vor der Entscheidung zur Niederlassung einige Fragen stellen, um sich über die eigenen Wünsche und Bedürfnisse klar zu werden. Zu diesen Fragen zählen beispielsweise:
- Brauche ich eher Sicherheit oder kann ich gut mit Risiken umgehen?
- Welchen Stellenwert nimmt die Arbeit in meinem Leben ein?
- Bin ich eher ein Einzelgänger oder arbeite ich lieber im Team?
- Übernehme ich gerne Verantwortung und führe Personal oder bin ich eher Mitläufer im Team?
- Was sind meine fachlichen Fähigkeiten und Qualifikationen?
- Bin ich bereit, mich mit Zahlen und Strukturen zu befassen?
- Wie viel Geld möchte ich verdienen und welchen Stellenwert nimmt Geld in meinem Leben ein?
Vielleicht helfen diese und ähnliche Fragen bereits, sich bei der Entscheidung zwischen Niederlassung und Anstellung etwas sicherer zu werden. Wichtig als Führungspersönlichkeit einer Zahnarztpraxis sind Eigenschaften wie Kommunikationsstärke, klare Zielvorstellungen sowie ein guter Umgang mit Risiken und viel Verantwortung. Daher sollte man diese Eigenschaften mitbringen, um als selbstständiger Arzt wirklich erfolgreich zu sein.
Wenn eine gemeinschaftliche Berufsausübung in Betracht gezogen wird, sollte man die obenstehenden Fragen auch mit seinem möglichen Partner durchgehen, um somit festzustellen, ob sich beide Seiten nicht nur fachlich, sondern auch menschlich gut ergänzen und eine Partnerschaft damit erfolgversprechend ist.
Vorteile kurz und knapp
Angestelltenverhältnis
- Mehr Flexibilität
- Weniger Risiko
- Weniger Verantwortung
- Zahnmedizinische Behandlungen statt Auseinandersetzung mit Zahlen und Strukturen
Niederlassung
- Größeres Gehalt
- Selbstverwirklichung (Praxisgestaltung, Freiheiten bezüglich der Behandlungsformen etc.)
- Mehr Verantwortung
- Auseinandersetzung mit Zahlen und Strukturen
Selbstverständlich können einige der hier aufgelisteten Vor- oder Nachteile je nach Person auch nicht zutreffen. Beispielsweise kann für den einen, der Freude daran hat, sich mit Zahlen und Strukturen zu beschäftigen, dieser Aspekt ein Vorteil bei der eigenen Niederlassung sein, für jemand anderen ist dies vielleicht der größte Nachteil an der Selbstständigkeit. Auch die Übernahme von Verantwortung kann für den einen ein Vorteil, für den anderen ein Nachteil sein.
Gehalt der Praxisinhaber
Wie die KZBV in ihrem Jahrbuch veröffentlicht hat, beträgt der durchschnittliche Praxisgewinn eines/r Praxisinhabers/in rund 114.000 Euro im Jahr. Dabei liegen jedoch 60 Prozent der Praxisinhaber/innen unter diesem Wert.
Durch die Aufteilung der anfallenden Kosten bei kapitalbeteiligten Partner/innen von Gemeinschaftspraxen und Praxisgemeinschaftspartner/innen können diese Jahresdurchschnittswerte auch schonmal bei 170.000 bis 180.000 Euro liegen. Je nach Auslastung und Optimierung der Praxis sind dies natürlich nur ungefähre Werte, die im Einzelfall durchaus stark variieren können.
Gehalt der angestellten Zahnärzte
Als angestellter Zahnarzt liegt das Jahreseinkommen laut KZBV bei durchschnittlich 30 Prozent der von ihm oder ihr erwirtschafteten Honorareinnahmen. Durch eigene fachliche Spezialisierungen, die das Behandlungsspektrum der Praxis erweitern, Überzeugung der Patienten von Prophylaxeleistungen und andere Tätigkeiten können jedoch attraktive Sonderkonditionen mit dem Praxisinhaber ausgehandelt werden, die das eigene Honorar deutlich steigern. Der Umsatz eines zahnärztlichen Unternehmers bleibt jedoch bei weitem höher als das eines angestellten Zahnarztes.
Da Geld für jeden Zahnarzt eine unterschiedlich große Rolle spielt, ist die Entscheidung für oder gegen eine Niederlassung oder eine Anstellung immer individuell zu treffen. Daher: Nehmen Sie sich Zeit, um ihre Wünsche und Ziele im Leben zu reflektieren. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg, egal, für welchen Weg Sie sich letztlich entscheiden!
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Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.
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