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Sie haben Ihr Studium im Bereich der Zahnmedizin erfolgreich absolviert und möchten Ihre Zulassung zum Vertragszahnarzt erlangen? Gemäß der Zulassungsverordnung ist dafür eine Tätigkeit als Vorbereitungsassistent Voraussetzung.
Rechtliche Vorgaben über den Inhalt dieser Tätigkeit gibt es nicht, das Ziel der Vorbereitungszeit ist, dass Sie die notwendigen Kenntnisse und vertragszahnärztlichen Leistungen kennen lernen. Erst nach der Zeit können Sie mit einer eigenen Praxis zugelassen werden. Zahnkliniken, Krankenhäuser, Universitätskliniken, öffentliche Gesundheitsdienste oder Zahnarztpraxen sind ständig auf der Suche nach einem Vorbereitungsassistenten.
Aufgaben als Vorbereitungsassistent
Je nachdem, um welche Art von Arbeitgeber es sich handelt, beträgt die Dauer der Tätigkeit mindestens zwei, maximal vier Jahre. Als Vorbereitungsassistent begleiten Sie den zugelassenen Zahnarzt, Ihren Arbeitgeber, bei seinen täglichen Aufgaben. Sie lernen den Alltag in der Praxis kennen, unterstützen ihn bei seinen Aufgaben und übernehmen eigene Patienten. Sie sollen alle Erfahrungen zum Führen einer eigenen Praxis erwerben, die bei der Patientenbehandlung sowie der betriebswirtschaftlichen Führung und Organisation Ihrer späteren Zahnarztpraxis erforderlich sind.
Der Weg zum Vorbereitungsassistenten
Ein Zahnmedizinstudium ist Voraussetzung, um später als Zahnarzt oder als Facharzt für beispielsweise Kieferorthopädie tätig zu sein.
Ein Interesse an Biologie, Chemie und Physik sollte vorhanden sein, Zahnersatzkunde und Anatomie spielen ebenfalls eine entscheidende Rolle. Von Vorteil ist handwerkliches Geschick, denn für das spätere Modellieren und Anfertigen von Zahnersatz benötigen Sie ein ruhiges Händchen.
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Ein wichtiger Teil der Fähigkeiten ist auch der Umgang mit Menschen, bedenken Sie, dass darunter auch Angstpatienten sind. Sensibilität und Einfühlungsvermögen sind gefragt, aber auch eine gewisse Belastbarkeit in Sachen Arbeiten am menschlichen Körper sollte gegeben sein. In der Regel dauert das Studium mindestens zehn Semester und wird mit dem Staatsexamen abgeschlossen. Für eine Niederlassung als Kassenarzt wird die Vorbereitungszeit in einer Praxis oder Klinik erforderlich.
Vorbereitungsassistent - juristische Aspekte
Nach Ihrem erfolgreich bestandenen Staatsexamen wollen Sie sich vermutlich so schnell wie möglich mit einer eigenen Praxis niederlassen. Das ist theoretisch möglich, in diesem Fall können Sie Ihre Patienten jedoch nur gegen private Rechnung behandeln.
Da etwa 90 Prozent der deutschen Bevölkerung in gesetzlichen Krankenkassen versichert sind, müssten Sie auf deren Behandlung verzichten und wären damit sehr eingeschränkt. Zielsetzung ist es also für die meisten, eine Zulassung und Eintragung im Zahnarztregister zu erhalten. Haben nach mehreren Vorstellungsgesprächen den Arbeitsplatz Ihrer Wahl erhalten, heißt es, einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Darin werden unter anderem auch die Pflichten des Vorbereitungsassistenten festgehalten.
Er hat alle übertragenen zahnärztlichen Aufgaben gemäß den gesetzlich geltenden Bestimmungen zu erfüllen. Der Praxisinhaber ist weisungsbefugt, kann Ihnen als Vorbereitungsassistent gemäß der vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten eine gewisse Selbständigkeit einräumen.
In vielen Fällen wird verlangt, dass der Vorbereitungsassistenten eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abschließt. Eine Zahnarztpraxis darf dabei nicht beliebig viele Stellen als Vorbereitungsassistent besetzen, je nach Bundesland ist dies auf eine Stelle beschränkt.
Nach dem Studium steigen Sie ein in die praktische Welt des Zahnarztes. Als Vorbereitungsassistent lernen Sie alle Tätigkeiten kennen, die in einer Zahnarztpraxis anfallen. Die Vielzahl der Stellen als Vorbereitungsassistent bieten gute Möglichkeiten, die Vorbereitungszeit erfolgreich zu absolvieren.
Was darf ein Vorbereitungsassistent?
Da nicht festgeschrieben ist, in welchem Maße und auf welche Weise der Vertragszahnarzt den Vorbereitungsassistent anweist und dessen Berufseinstieg begleitet, liegt es folglich auch im Ermessen des Zahnarztes die Rahmenbedingungen für die Tätigkeiten des Assistenten zu setzten. Ihm steht dabei frei, welche Aufgaben er seinem Assistenten zuteilt. Ob sich die eigenen Vorstellungen dabei zu den zugewiesenen Aufgaben passen, lässt sich öft erst während der Tätigkeit herausfinden. Natürlich sollte der Vertragszahnarzt aber die Fähigkeiten und Kenntnisse der Assistenz prüfen und erst nach entsprechender Einarbeitung Tätigkeiten selbstständig durchführen lassen.
In der Regel erhalten Sie eine Einweisung in Ihre Praxisarbeit, viele der Assistenten arbeiten innerhalb kurzer Zeit selbständig und übernehmen einen eigenen Patienten-Stamm. Dies hat den Vorteil, dass Sie schnell in die Materie einsteigen, mit ein wenig Geduld und gutem Instinkt, können Sie so auch Ihr eigenes Behandlungskonzept durchsetzen.
Was verdient ein Vorbereitungsassistent?
Angestellte Zahnmediziner und Vorbereitungsassistenten besitzen den gleichen Status wie alle anderen angestellten Arbeitnehmer. Durchschnittlich verdienen Vorbereitungsassistenten rund 2.500 Euro brutto monatlich (in Vollzeit). Netto beläuft sich das Gehalt als Zahnarzt in der Assistenz somit auf etwa 1.650 Euro (abhängig Steuerklasse). Außerdem wächst das Gehalt als Vorbereitungsassistenz im Schnitt um 250 Euro brutto pro Halbjahr. Wenn du mehr zum Gehalt wissen möchtest, schau dir unseren Beitrag zum Gehalt als angestellter Zahnarzt und Vorbereitungsassistenten.
Zusammenfassung Vorbereitungsassistent
- Vorraussetzung: abgeschlossenes Zahnmedizinstudium
- Dauer der Tätigkeit: mindestens zwei, maximal vier Jahre
- Ziel: Erfahrungen zum Führen einer eigenen Praxis erwerben, die bei der Patientenbehandlung sowie der betriebswirtschaftlichen Führung und Organisation Ihrer späteren Zahnarztpraxis erforderlich sind; Zulassung und Eintragung im Zahnarztregister erhalten
- Arbeitsverhältnis und Gehalt: Tätigkeit im Angestelltenverhältnis mit normalerweise halbjährlich steigendem Gehalt
- Zahnarzt
- Vorbereitungsassistent
- Zahnmedizinische Fachangestellte
- Zahnmedizinische Fachassistenz
- Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin
- Entlastungsassistent
- Partner
- Dentalhygienikerin
- Kieferorthopäde
- Nachfolger
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