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Wer nach dem Zahnmedizinstudium die Zeit als Vorbereitungsassistent beginnen möchte, hat dabei gute Chancen auf eine schnelle Anstellung. Denn Kliniken und Praxen sind stets nach Vorbereitungsassistenten auf der Suche. Allerdings müssen bei der Anmeldung sowohl zeitliche als auch formale Anforderungen vom Bewerber und dem anstellenden Zahnarzt berücksichtigt werden.
Anmeldeprozess Vorbereitungsassistenten: zeitlicher Ablauf
Vorbereitungsassistenten verbringen im Normalfall zwei Jahre (manche in Teilzeit auch bis zu vier Jahre) in dieser Position. Sie lernen hierbei den Praxis- beziehungsweise Praxisklinikalltag kennen, versorgen eigene Patienten und erlangen durch die gewonnene Erfahrung die Befähigung, eine eigene kassenzahnärztliche Praxis zu führen.
Damit dieser Schritt so schnell wie möglich begonnen werden kann, muss allerdings der zeitliche Ablauf für die formale Anmeldung eines Vorbereitungsassistenten bei der jeweiligen KZV (Kassenzahnärztlichen Vereinigung) berücksichtigt werden. Die reine Bewerbung Vorbereitungsassistent und die Einigung auf einen Arbeitsvertrag als Vorbereitungsassistent reicht dafür allein nicht aus, sondern die Praxis muss zusammen mit dem Vorbereitungsassistenten die formale Anmeldung bei der jeweiligen KZV durchführen.
Zur besseren Übersicht haben wir hier eine Checkliste des zeitlichen Ablaufs und der Voraussetzungen beim Anmeldeprozess für einen Vorbereitungsassistenten beziehungsweise - im Vorfeld - bei der Bewerbung als Zahnarzt für eine Stelle als Vorbereitungsassistent zusammengestellt:
- Erfolgreich abgeschlossenes Studium der Zahnmedizin mit allen Nachweisen
- Deutsche Approbation als Zahnarzt
- Annahme und Unterschreiben des Arbeitsvertrags
- Anmeldung des Vorbereitungsassistenten bei der jeweils zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung
Zu beachten sind die jeweils geltenden Anforderungen der zuständigen KZV. Diese können sich vor allem zwischen den Bundesländern erheblich unterscheiden. Für eine erfolgreiche Beantragung müssen alle erforderlichen Papiere pünktlich zur Bearbeitung vorliegen. Rückwirkende Genehmigungen sind oft nicht möglich.
Anmeldeprozess Vorbereitungsassistenten: Inhaltlicher Ablauf
Wenn Zahnärzte einen Vorbereitungsassistenten anstellen möchten, müssen sie als Praxis bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. eine Begrenzung von max. angestellten Vorbereitungsassistenten nicht überschreiten) und dafür einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen KZV stellen. Dieser Antrag kann ausschließlich vom Geschäftsführer der Praxis gestellt werden. Die Entscheidung wird durch einen Zulassungsausschuss getroffen. Zu beachten ist hierbei, dass der Zulassungsausschuss nur an bestimmten Terminen tagt. Abhängig von der KZV und der Region können diese Termine monatlich aber auch quartalsweise erfolgen.
Um längere Wartezeiten zu vermeiden, sollte also frühzeitig die Genehmigung für einen Vorbereitungsassistenten beantragt werden. Hierfür erforderlich sind:
- Vom Geschäftsführer unterzeichnetes Antragsformular, das von der jeweiligen KZV gestellt wird
- Nachweis über die deutsche Approbation des Vorbereitungsassistenten
- Ggf. Nachweis des Arbeitsvertrages (abhängig von der KZV)
- Ggf. weitere Dokumente (abhängig von der KZV)
Die Dokumente für den Anmeldeprozess für einen Vorbereitungsassistenten werden gemeinsam mit dem Antrag direkt bei der KZV eingereicht. Der Zeitpunkt hierfür ist wiederum bei der jeweiligen KZV in Erfahrung zu bringen.
Dokumente - Original oder Kopie?
Oft reichen bei allen beigelegten Dokumenten und Nachweisen aktuelle, amtlich beglaubigte Fotokopien aus (bitte bei der KZV im Vorfeld informieren). Eine Ausnahme stellt hier lediglich der Antrag bei der KZV dar. Dieser muss dem Zulassungsausschuss im Original vorliegen und mit dem Abrechnungsstempel der Praxis versehen sein. Zudem muss der Antrag von dem Geschäftsführer unterzeichnet werden.
Unterschiede zwischen Ländern und Kammern
Sowohl künftige Vorbereitungsassistenten als auch Zahnärzte die einen solchen Vorbereitungsassistenten einstellen wollen, erhalten alle Informationen bei der zuständigen KZV.
Eine pauschale Angabe der Unterschiede zwischen den Bundesländern und KZVen ist nicht möglich, da sich diese fortlaufend ändern können. Gültig sind jeweils nur die aktuellen Anforderungen. Sowohl in den abzuleistenden Stunden und damit der Zeit als Vorbereitungsassistent als auch bei Verlängerungen dieser Zeit, Freistellungen wegen Schwangerschaft beziehungsweise Elternzeit oder im Krankheitsfall greifen ausschließlich die Vorschriften der jeweiligen Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Diese bieten zum einen entsprechende Formulare und Anträge - meist zum Download. Zum anderen finden sich Ansprechpartner für Zahnärzte und Vorbereitungsassistenten, die detaillierte Fragen beantworten können. Bereits bei der Bewerbung sollten die jeweiligen Unterschiede berücksichtigt werden.
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Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.
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