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Ein Entlastungsassistent Zahnarzt ist ein Assistent/Zahnarzt, welcher für einen bestimmten Zeitraum bei einem niedergelassenen Vertragszahnarzt tätig ist. Die Gründe für die Arbeitsaufnahme sind demnach auf eine Sichererstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung zurückzuführen. Die gesetzlichen Regelungen sind im § 32 Absatz 2 Zahnärzte-ZV geregelt. Die Einstellung eines Entlastungsassistenten bedeutet demnach eine Ausnahme vom Grundgesetz bezüglich der persönlichen Leistungserbringung.
Ein Entlastungsassistent Zahnarzt darf ausschließlich aus Gründen der Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung und in Verbindung der Aus- und Weiterbildung eingestellt werden. Demnach ist außerdem zwischen Vorbereitungsassistenten, Entlastungsassistenten und Weiterbildungsassistenten zu unterscheiden. Außerdem können Assistenten mit einer Berufserlaubnis - § 13 - Ausübung der Zahnheilkunde - nur als Entlastungsassistent unter Aufsicht eines Vertragszahnarztes den Beruf ausüben. Dazu ist vor der Beschäftigung eine Genehmigung erforderlich. Es muss daher ein Grund vorliegen, um einen Entlastungsassistenten zu beschäftigen. Dieser Grund muss mit entsprechenden Nachweisen belegt werden und ist bei der Beantragung anzugeben. Entlastungsassistenten können zum Beispiel bei der Erziehung von Kindern und während der Pflege eines Angehörigen eingestellt werden. Erkrankungen/Pflege von Angehörigen, wissenschaftliche und berufspolitische Tätigkeiten können ebenso ein Grund für die Einstellung eines Entlastungsassistenten sein.
Die Stellenbesetzung eines Entlastungsassistent auszuschreiben ist daher mit bestimmten Faktoren verbunden. Sobald der Antrag genehmigt ist, kann die Beschäftigung laut Unterlagen beginnen. Eine Beschäftigung eines Entlastungsassistenten führt außerdem zu einem Degressionszuschlag in der Höhe von 25 %. Eine Teilzeitbeschäftigung beträgt der Zuschlag 12,5 %.
Wie wird man Entlastungsassistent?
Um als Entlastungsassistent Zahnarzt tätig sein zu dürfen, bedarf es einer abgeleisteten Vorbereitungsassistenzzeit beziehungsweise die Genehmigung, die Vorbereitungsassistenzzeit nicht ableisten zu müssen. Der Vertragszahnarzt muss vor Beginn der Beschäftigung eine Genehmigung bei der KZVB-Bezirksstelle einholen. Praktischerweise sind die Anträge bei den Bezirksstellen der KZVB online zu bekommen.
Ein Entlastungsassistent Zahnarzt darf nicht eingestellt werden, wenn es sich um eine Erweiterung des Praxisumsatzes handelt. Sondern es muss ein Grund der Entlastung und eine Befürwortung eines Assistenten vorliegen. Jeder Assistent mit Approbationsurkunde kann dementsprechend als Entlastungsassistent Zahnarzt eingestellt werden. Ebenso muss die Ausbildungszeit - nach der Weiterbildungsverordnung - abgeschlossen sein.
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Die Beschäftigung kann auf Vollzeit und auch auf Teilzeit erfolgen. Die Ausübung einer Entlastungsassistenzzeit ist immer auf eine genehmigte Zeit ausgelegt. Das bedeutet, eine Entlastungsassistenzzeit ist keine feste Anstellung, sondern betrifft stets einen gewissen Zeitraum, welche vorab geprüft und festgelegt wird. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist eine Entlastungsassistenzzeit mit bedeutenden Vorteilen verbunden.
Entlastungsassistent - Welche Entwicklungsmöglichkeiten hat man?
Ein Entlastungsassistent hat besonders die Möglichkeit, bedeutende Praxiserfahrungen zu sammeln und auf einem praxisnahen Weg Berufserfahrung zu sammeln und den Beruf in vollem Umfang auszuüben. Durch die Anwesenheit eines Vertragsarztes wird somit der Behandlungsablauf bedeutend unterstützt und praxisbezogen erlernt. Die Tätigkeit als Entlastungsassistent verbindet somit die praktische Tätigkeit, eine Wissenserweiterung und zugleich auch eine Wissensvertiefung.
Ein Entlastungsassistent lernt wesentliche Aspekte, welche sich praxisnah ergeben. Dabei lernt der Assistent wichtige Erkenntnisse für die berufliche Entwicklung und kann das bereits grundlegende Wissen umfassend anwenden. Die berufliche Entwicklung ist daher bereits schon in der Assistenzzeit von Bedeutung und wird täglich gefestigt. Somit erreichen Assistenten eine besonders praxisbezogene Kompetenz, um jeweils auch auf individuelle Situationen eingehen zu können. Ebenso mit Hinsicht der zwischenmenschlichen Beziehungen vor Ort. Fachkenntnisse werden somit vertieft, gefestigt und erweitert. Zudem kann nach der Entlastungsassistenzzeit eine Weiterbildung anschließen und es ist im weiteren Verlauf auch die Tätigkeit als Vertragsarzt möglich.
Eine Entlastungsassistenzzeit ist eine bedeutende Weiterentwicklung für den Assistenten und zudem eine Entlastung in bestimmten Situationen, um den Praxisablauf zu gewährleisten.
Die Entlastungsassistenzzeit ist besonders bedeutend für die berufliche Karriere. Dabei wird das Wissen vertieft und erweitert. Die praxisnahe Berufsausübung bringt wichtige Erfahrungswerte mit sich, welche für die berufliche Zukunft einen hohen Stellenwert besitzen.
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Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.
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