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Eine der meistverbreiteten Praxisform, neben der Gemeinschaftspraxis und dem zMVZ, in Deutschland, ist die Einzelpraxis.
Was die Einzelpraxis ausmacht, wie sie aufgebaut ist und welche Vorteile die Anstellung als Zahnarzt in einer Einzelpraxis mit sich bringt, erklären wir im Text.
Die Einzelpraxis als Zahnarzt
Laut KZBV liegt der Anteil der Einzelpraxen in Deutschland bei rund 82 % und gehört damit zu den beliebtesten Praxisformen. Demgegenüber sind rund 17 % als Gemeinschaftspraxis organisiert. Die Einzelpraxis ist somit der Klassiker in der Zahnarztbranche.
Grundsätzliches Merkmal ist, dass nur der Praxisinhaber für das “Unternehmen Praxis” verantwortlich ist. Bedeutet: Er alleine trifft Entscheidungen über unternehmerische Themenkomplexe, wie beispielsweise die Zusammensetzung des Teams oder auch die Anschaffung von Materialien. Die alleinige Verantwortung bedeutet gleichzeitig, dass er auch letztlich für alle Folgen seiner Entscheidungen haftbar ist.
Dabei müssen Besitzer einer Einzelpraxis jedoch nicht alleine praktizieren: Sie haben die Möglichkeit, Zahnärzte anzustellen.
Angestellte Zahnärzte in der Einzelpraxis
Nur weil es Einzelpraxis heißt, bedeutet dies nicht, dass nur ein einziger Zahnarzt in der Praxis Patienten betreuen muss. Seit 2019 haben Einzelpraxen die Möglichkeit, drei weitere Zahnärzte anzustellen, sogar vier, wenn eine besondere Begründung vorliegt . Zuvor war es den Praxen nur erlaubt, zwei weitere Zahnärzte anzustellen. Grund für eine Erhöhung der Anstellungsmöglichkeiten ist mitunter, dass die neue Generation von ZahnärztInnen vermehrt den Wunsch hat, zum Berufsstart in einer Anstellung zu arbeiten und sich nicht direkt mit einer eigenen Praxis selbst niederlassen möchte.
Dass die Anstellung von Zahnärzten zunächst begrenzt wurde und auch immer noch begrenzt ist, ist auf die Pflicht der persönlichen Praxisführung und Leistungserbringung des leitenden Zahnarztes zurückzuführen.
Vorteile für die Anstellung in einer Einzelpraxis
Der größte Vorteil für die Einstellung in einer Einzelpraxis ist, dass die ZahnärztInnen weniger Risiko eingehen müssen. Sie müssen sich nicht finanziell in die Praxis einkaufen oder sind dafür verantwortlich, beispielsweise die Praxisausstattung zu bezahlen.
Angestellte Zahnärzte können von den Erfahrungen des Praxisinhabers profitieren. So lernen Sie beispielsweise täglich, was es heißt, eine eigene Praxis zu führen. Ihr Schwerpunkt liegt jedoch weiter auf den Behandlungen, sodass Sie Ihre Zeit weniger für die unternehmerischen Tätigkeiten aufwenden müssen.
Verschiedene Schwerpunkte einer Praxis bieten fachliche Einblicke, sodass Zahnärzte sich weiterentwickeln und spezialisieren können. Schauen Sie sich daher am besten vor Vertragsunterzeichnung die Praxis genauer an. Vielleicht haben Sie sogar die Möglichkeit, einen Tag im potenziellen Team zu hospitieren, um so festzustellen, ob die Praxis Ihren Wünschen entspricht und sie fachlich in Ihrem gewählten Bereich unterstützt.
Eine Anstellung in einer Einzelpraxis bietet darüber hinaus den Vorteil, dass Sie sich mit Ihren Kollegen bezüglich Arbeitszeit und Urlaub sehr gut abstimmen können und so Ihre Balance zwischen Arbeit und Freizeit finden. Die Praxis wird nicht direkt geschlossen, nur weil Sie eventuell krank sind und auch die Elternzeit ist einfacher umzusetzen, da stets für eine Vertretung gesorgt ist.
Demgegenüber steht jedoch der Nachteil, dass sie auch weniger Mitspracherecht bei unternehmerischen Entscheidungen haben. Die Hauptverantwortung liegt beim Praxisinhaber. Kommunikation und Absprachen sind hier aber das A und O, sodass es nicht zu Differenzen zwischen den Kollegen kommt.
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Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.
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