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Fortbildungen sind sinnvoll, um dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht hinterherzuhängen. Andererseits warten in der Zahnmedizin mehr Karrierechancen auf gut ausgebildete Zahnärzte.
Sind Fortbildungen für Zahnärzte Pflicht?
Laut Fortbildungsrichtlinie der Bundeszahnärztekammer ist jeder Zahnarzt dazu verpflichtet, sich stets auf dem Stand der derzeitigen Kenntnisse zu halten. Dies muss durch regelmäßige Fortbildungen sichergestellt werden. Festgehalten ist dies in dem Paragraphen 95d des fünften Buches des Sozialgesetzbuches. Der Paragraph ist im Jahr 2004 eingeführt worden und gilt sowohl für Vertragszahnärzte, ermächtigte Zahnärzte sowie für angestellte Zahnärzte eines Medizinischen Versorgungszentrums oder aber eines Vertragszahnarztes. Assistenten sind von der Regelung ausgenommen. Der Paragraph legt fest, dass innerhalb von einem Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 125 Fortbildungspunkte angesammelt werden müssen. Diese müssen der Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) gegenüber nachgewiesen werden.
Die Fortbildungen müssen den Vorgaben der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) entsprechen. Je nach Fortbildungsart und -struktur kann pro Lehrgang, Seminar, Kurs oder Ähnlichem eine unterschiedliche Anzahl von Punkten erlangt werden. In der Regel wird ein Punkt pro Unterrichtsstunde von 45 Minuten vergeben. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, sich praktisch zu beteiligen und hierfür Extra-Punkte zu erhalten. Die praktische Beteiligung kann zum Beispiel in Form von einer Arbeit an einem Präparat stattfinden.
Wenn Zahnärzte sich nicht an die Fortbildungspflicht halten, kann dies weitreichende Konsequenzen haben. Hierzu gehört in einfachen Fällen eine Kürzung des Honorars, bei schwerwiegenden Verstößen wird gar die Kassenzulassung entzogen.
Die Fortbildungen sollten jedoch nicht als lästige Pflicht abgetan werden, denn schließlich eröffnen sich gerade angestellten Zahnärzten in der Zahnmedizin viele Perspektiven, wenn man gewisse Lehrgänge absolviert hat.
Fortbildungsmöglichkeiten für Zahnärzte?
Angestellte Zahnärzte sind ebenso zu Fortbildungen verpflichtet wie Vertrags- oder ermächtigte Zahnärzte. Die Pflicht zur Fortbildung wird vom Gesetzgeber als persönliche Pflicht betrachtet. Daher wird in Gemeinschaftspraxen nur das Honorar des Zahnarztes gekürzt, der seiner Fortbildungspflicht nicht nachgekommen ist. Ein solches Versäumnis ist zwar auch für die gesamte Praxis ärgerlich, sie muss dafür aber nicht die Konsequenzen tragen.
In diesem Sinne haben Vertragsärzte ein bedingtes Interesse daran, dass ihre angestellten Zahnärzte der Pflicht nachkommen. In Musterverträgen für angestellte Zahnärzte ist vorgesehen, dass diese für eine bestimmte Zeit pro Jahr für Fort- und Weiterbildungen von ihrer Arbeitszeit befreit werden. Da die Fortbildungen für Zahnärzte nur in einem Fünf-Jahres-Rhythmus mit 125 Punkten nachgewiesen werden müssen, können angestellte Zahnärzte Ihre Lehrgänge so planen, dass sie diese innerhalb ihrer zur Verfügung gestellten Zeit durchführen können.
Die Kostenübernahme muss jedoch nicht vom Arbeitnehmer garantiert werden. Man sollte daher beim Arbeitsvertrag darauf achten, was zu den Fortbildungen für Zahnärzte im Angestelltenverhältnis vorgesehen ist. Neben der Kostenübernahme durch den Vertragszahnarzt oder einer Verpflichtung zur Eigenübernahme steht auch das Modell bereit, nach dem sich beide Vertragsparteien die Kosten teilen.
Doch auch wenn man selbst die Kosten übernimmt, können sich Fortbildungen für Zahnärzte im Angestelltenverhältnis lohnen. Denn in der Regel gibt es im Bereich der Zahnmedizin mehr Möglichkeiten und mehr Gehalt, wenn man einen höheren Ausbildungsstand hat. Besonders geeignet sind in diesem Sinne strukturierte Fortbildungen wie Implantologie, Parodontologie, Kinder- und Jugendzahnheilkunde, ästhetische Zahnmedizin oder auch Funktionsdiagnostik und -therapie craniomandibulärer Dysfunktionen (CMD).
Mehr Karrierechancen für fortgebildete Zahnärzte?
Man kann sich im Bereich der Zahnmedizin auf mehr Karrierechancen freuen, wenn man Fortbildungen erfolgreich absolviert hat. Gerade Gemeinschaftspraxen suchen häufig Zahnärzte mit einer speziellen Zusatzausbildung, um mit dieser in ihrer Praxis zu werben. Denn das bedeutet schließlich Kundengewinn. Selbstverständlich können Zahnärzte sich auch auf höheren Lohn freuen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.
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