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Approbation als Arzt: Wie beantrage ich die Approbation als Zahnarzt?

Jennifer Schulte-Tickmann von Jennifer Schulte-Tickmann
Lesezeit: ca. 7 Min. | Beitrag vom :

Inhaltsverzeichnis:


Das Zahnmedizinstudium ist geschafft, fehlt nur noch eines: die Approbation. Sie ist die Berufserlaubnis für Ärzte und in vielen Praxen Deutschlands eine Grundvoraussetzung, um eine Anstellung zu erlangen. Wir haben mal nachgeschaut, was es mit der Approbation eigentlich auf sich hat und wo sie beantragt werden muss. Darüber hinaus haben wir zusammengefasst, welche Dokumente benötigt werden und mit welchen Kosten gerechnet werden muss.

Was ist eine Approbation?

Wie sollte es im medizinischen Bereich anders sein: Der Begriff Approbation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: Genehmigung. Es handelt sich hierbei also um die Genehmigung zur Ausübung des Berufs als Arzt, wobei auch die Zahnärzte mit eingeschlossen sind. In Deutschland ist die Approbation der Grundstein für eine dauerhafte Ausübung des Zahnarztberufs.

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Voraussetzungen für die Approbation - Approbationsordnung

Um die deutsche Approbation und somit auch eine Berufserlaubnis beantragen zu können, müssen ZahnärztInnen ihr Zahnmedizinstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und alle notwendigen Prüfungen bestanden haben. Welche Inhalte dabei abgedeckt sein müssen, legt die Approbationsordnung für Zahnärzte fest. Hier wird beschrieben, wie die Gliederung und Dauer sowie Inhalte der Ausbildung auszusehen haben. Ist der fachliche Teil abgeschlossen, gilt es auch andere Bedingungen zur Erlangung der Approbation zu erfüllen. Beispielsweise müssen gesundheitliche Punkte berücksichtigt werden, die belegen, dass eine Ausübung des Zahnarzt-Berufs möglich ist.
Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass sich der Arzt bzw. die Ärztin nicht eines Verhaltens unwürdig gemacht haben. Ist das Gegenteil der Fall, so kann nicht sichergestellt werden, dass er/sie den Beruf zuverlässig und glaubwürdig ausübt. Auch die notwendigen Deutschkenntnisse für die Arbeit als Zahnarzt sind Voraussetzung.
Die Bestimmungen zum Erhalt der Approbation sind gesetzlich verankert und gründen sich auf dem Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde.

Wo beantrage ich die Approbation als Zahnarzt in Deutschland

Nachdem das dritte Staatsexamen erfolgreich bestanden ist, kann ein Antrag auf Erteilung der Approbation erfolgen. Dieser Antrag wird an die für den Arzt/die Ärztin zuständige Bezirksregierung bzw. Behörde des jeweiligen Bundeslandes gestellt, in dem zuvor auch die Prüfung abgelegt wurde. Ist in einem Bundesland keine Bezirksregierung vorhanden, ist dort die Landesregierung zuständig.

Beispiel: Approbation beantragen in NRW

In NRW ist die jeweilige Bezirksregierung für die Beantragung zuständig, in der die letzte Examensprüfung abgelegt wurde. Es kommt also letztlich auf den Universitätsstandort an. Die Bezirksregierungen in NRW teilen sich auf in:

  • Arnsberg
  • Detmold
  • Düsseldorf
  • Münster
  • Köln

Möchten Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, eine Approbation beantragen, ist die Bezirksregierung Münster die zentrale Anlaufstation.
Wer in den anderen Bundesländern für die zahnärztliche Approbation zuständig ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Bundesland Zuständigkeit für Approbation
Approbation Zahnarzt in Nordrhein-Westfalen: Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Düsseldorf, Bezirksregierung Arnsberg, Bezirksregierung Münster, Bezirksregierung Detmold
Approbation Zahnarzt in Niedersachsen: Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung
Approbation Zahnarzt Schleswig-Holstein: Landesamt für soziale Dienste
Approbation Zahnarzt Bremen: Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Approbation Zahnarzt Hamburg: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Approbation Zahnarzt Mecklenburg-Vorpommern: Landesamt für Gesundheit und Soziales
Approbation Zahnarzt Sachsen-Anhalt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Approbation Zahnarzt Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Approbation Zahnarzt Brandenburg: Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Approbation Zahnarzt Sachsen: Landesdirektion Sachsen
Approbation Zahnarzt Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt
Approbation Zahnarzt Hessen: Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen
Approbation Zahnarzt Rheinland-Pfalz: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Approbation Zahnarzt Saarland: Landesamt für Soziales
Approbation Zahnarzt Baden-Württemberg: Landesprüfungsamt Baden-Württemberg
Approbation Zahnarzt Bayern: Regierung von Oberbayern, Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle

Welche Dokumente werden für die Approbationsurkunde benötigt?

Zur Beantragung der Approbation müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden. Zur ersten Antragstellung müssen beispielsweise folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • Antragsformular der jeweiligen Approbationsbehörde (dieses ist auf der jeweiligen Website downloadbar)
  • Personalausweis oder Reisepass (bzw. beglaubigte Kopien davon)
  • Ausbildungsnachweise und ggf. weitere Befähigungsnachweise (bspw. beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses)
  • tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf mit Informationen über die Ausbildung und den bisherigen Berufstätigkeiten
  • Nachweise über Weiterbildungen oder einschlägige Berufserfahrungen
  • Geburtsurkunde

Im weiteren Verlauf des Verfahrens müssen darüber hinaus weitere Unterlagen eingereicht werden:

  • aktuelles amtliches Führungszeugnis
  • ärztliche Bescheinigung, die die gesundheitliche Eignung belegt (nicht älter als drei Monate)
  • formlose Erklärung darüber, dass der Antragsteller weder vorbestraft noch ein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungen gegen ihn laufen

Selbstverständlich können auch alle Unterlagen direkt zu Beginn abgegeben werden.
Wird dem Antrag stattgegeben und die Approbationsurkunde übergeben, dürfen Sie als Zahnarzt dauerhaft in Deutschland praktizieren.

Approbation als Zahnarzt
Mit der Approbation dürfen Zahnärztinnen und Zahnärzte auf Dauer in Deutschland ihrem Beruf nachgehen - canva, katerinamorozovaphotos

Welche Kosten kommen auf mich für die Approbationsurkunde zu?

Die Kosten für die Antragstellung belaufen sich auf 150 bis 1.000 Euro - je nachdem, wie viel Aufwand während der Bearbeitung bei der Auftragsstelle entsteht. Sie erhöhen sich beispielsweise dann, wenn kopierte Unterlagen mit Originalen verglichen werden müssen oder mithilfe eines Gutachtens die Echtheit mancher Qualifikationen geprüft werden muss.

Approbation beantragen, wenn das Studium im Ausland absolviert wurde

Auch wenn ein Zahnarzt seine Fähigkeiten nicht in Deutschland erlangte, hat er die Möglichkeit, eine deutsche Approbation zu beantragen - solange die Kenntnisse und der Wissensstand auf dem gleichen Niveau sind, wie sie auch nach dem Studium in Deutschland wären.
Daneben müssen Zahnärzte, die im Ausland studiert haben, bei der Beantragung vorweisen können, dass sie über die nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache zur Ausübung des Berufs verfügen.
Reichen die Kenntnisse aus dem abgelegten Studium nicht aus, haben ausländische Zahnärzte und Zahnärztinnen die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung abzulegen und so das nötige Wissen bestätigt zu bekommen. Darin müssen sie zeigen, dass sie die Fähigkeiten und Fertigkeiten dazu haben, den zahnärztlichen Beruf sowie die Gesprächsführung durchführen zu können. Die Prüfung besteht dabei aus einem praktischen und einem mündlichen Teil.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung in Deutschland, erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung

Wie lange dauert die Bearbeitung des Approbationsantrags?

Die Bearbeitungsdauer der Antragstellung hängt von der zuständigen Behörde ab. Dabei kann der Zeitraum entweder nur wenige Wochen oder aber mehrere Monate andauern - je nachdem, wie viele Approbationsanträge derzeit parallel bearbeitet werden müssen.
Pauschal lässt sich also nicht beantworten, wie schnell die Approbationsurkunde im heimischen Postkasten landet.
Wichtig ist in jedem Fall, alle erforderlichen Unterlagen direkt beim Erstantrag einzureichen. So kann eine schnellere Bearbeitung erfolgen, ohne dass die Beamten Rückfragen stellen müssen, die die Bearbeitungszeit deutlich verlängern würden. Ist die Approbation notwendig für die Berufsplanung, sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden, sodass es nicht zu zeitlichen Komplikationen kommt.

Berufsstart

Der Berufserlaubnis ist in der Tasche und Sie dürfen nun als approbierter Zahnarzt in Deutschland arbeiten? Dann lassen Sie uns gemeinsam die passende Stelle für Sie finden. Ganz einfach und kostenfrei - wie das geht, erklären wir Ihnen im Video. Ein Überblick zu unseren Stellen finde Sie in unseren Stellenangeboten für Zahnärzte.

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Ein Beitrag von:
Jennifer Schulte-Tickmann

Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.

     

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