Inhaltsverzeichnis:
- Was ist eine Approbation?
- Voraussetzungen für die Approbation - Approbationsordnung
- Wo beantrage ich die Approbation als Zahnarzt in Deutschland
- Welche Dokumente werden für die Approbationsurkunde benötigt?
- Welche Kosten kommen auf mich für die Approbationsurkunde zu?
- Approbation beantragen, wenn das Studium im Ausland absolviert wurde
- Wie lange dauert die Bearbeitung des Approbationsantrags?
- Berufsstart
Das Zahnmedizinstudium ist geschafft, fehlt nur noch eines: die Approbation. Sie ist die Berufserlaubnis für Ärzte und in vielen Praxen Deutschlands eine Grundvoraussetzung, um eine Anstellung zu erlangen. Wir haben mal nachgeschaut, was es mit der Approbation eigentlich auf sich hat und wo sie beantragt werden muss. Darüber hinaus haben wir zusammengefasst, welche Dokumente benötigt werden und mit welchen Kosten gerechnet werden muss.
Was ist eine Approbation?
Wie sollte es im medizinischen Bereich anders sein: Der Begriff Approbation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: Genehmigung. Es handelt sich hierbei also um die Genehmigung zur Ausübung des Berufs als Arzt, wobei auch die Zahnärzte mit eingeschlossen sind. In Deutschland ist die Approbation der Grundstein für eine dauerhafte Ausübung des Zahnarztberufs.
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Voraussetzungen für die Approbation - Approbationsordnung
Um die deutsche Approbation und somit auch eine Berufserlaubnis beantragen zu können, müssen ZahnärztInnen ihr Zahnmedizinstudium in Deutschland erfolgreich abgeschlossen und alle notwendigen Prüfungen bestanden haben. Welche Inhalte dabei abgedeckt sein müssen, legt die Approbationsordnung für Zahnärzte fest. Hier wird beschrieben, wie die Gliederung und Dauer sowie Inhalte der Ausbildung auszusehen haben. Ist der fachliche Teil abgeschlossen, gilt es auch andere Bedingungen zur Erlangung der Approbation zu erfüllen. Beispielsweise müssen gesundheitliche Punkte berücksichtigt werden, die belegen, dass eine Ausübung des Zahnarzt-Berufs möglich ist.
Des Weiteren muss sichergestellt sein, dass sich der Arzt bzw. die Ärztin nicht eines Verhaltens unwürdig gemacht haben. Ist das Gegenteil der Fall, so kann nicht sichergestellt werden, dass er/sie den Beruf zuverlässig und glaubwürdig ausübt. Auch die notwendigen Deutschkenntnisse für die Arbeit als Zahnarzt sind Voraussetzung.
Die Bestimmungen zum Erhalt der Approbation sind gesetzlich verankert und gründen sich auf dem Gesetz zur Ausübung der Zahnheilkunde.
Wo beantrage ich die Approbation als Zahnarzt in Deutschland
Nachdem das dritte Staatsexamen erfolgreich bestanden ist, kann ein Antrag auf Erteilung der Approbation erfolgen. Dieser Antrag wird an die für den Arzt/die Ärztin zuständige Bezirksregierung bzw. Behörde des jeweiligen Bundeslandes gestellt, in dem zuvor auch die Prüfung abgelegt wurde. Ist in einem Bundesland keine Bezirksregierung vorhanden, ist dort die Landesregierung zuständig.
Beispiel: Approbation beantragen in NRW
In NRW ist die jeweilige Bezirksregierung für die Beantragung zuständig, in der die letzte Examensprüfung abgelegt wurde. Es kommt also letztlich auf den Universitätsstandort an. Die Bezirksregierungen in NRW teilen sich auf in:
- Arnsberg
- Detmold
- Düsseldorf
- Münster
- Köln
Möchten Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, eine Approbation beantragen, ist die Bezirksregierung Münster die zentrale Anlaufstation.
Wer in den anderen Bundesländern für die zahnärztliche Approbation zuständig ist, haben wir hier für Sie zusammengefasst:
Welche Dokumente werden für die Approbationsurkunde benötigt?
Zur Beantragung der Approbation müssen bestimmte Dokumente eingereicht werden. Zur ersten Antragstellung müssen beispielsweise folgende Dokumente mitgebracht werden:
- Antragsformular der jeweiligen Approbationsbehörde (dieses ist auf der jeweiligen Website downloadbar)
- Personalausweis oder Reisepass (bzw. beglaubigte Kopien davon)
- Ausbildungsnachweise und ggf. weitere Befähigungsnachweise (bspw. beglaubigte Kopie des Prüfungszeugnisses)
- tabellarischer, unterschriebener Lebenslauf mit Informationen über die Ausbildung und den bisherigen Berufstätigkeiten
- Nachweise über Weiterbildungen oder einschlägige Berufserfahrungen
- Geburtsurkunde
Im weiteren Verlauf des Verfahrens müssen darüber hinaus weitere Unterlagen eingereicht werden:
- aktuelles amtliches Führungszeugnis
- ärztliche Bescheinigung, die die gesundheitliche Eignung belegt (nicht älter als drei Monate)
- formlose Erklärung darüber, dass der Antragsteller weder vorbestraft noch ein gerichtliches Strafverfahren oder Ermittlungen gegen ihn laufen
Selbstverständlich können auch alle Unterlagen direkt zu Beginn abgegeben werden.
Wird dem Antrag stattgegeben und die Approbationsurkunde übergeben, dürfen Sie als Zahnarzt dauerhaft in Deutschland praktizieren.
Welche Kosten kommen auf mich für die Approbationsurkunde zu?
Die Kosten für die Antragstellung belaufen sich auf 150 bis 1.000 Euro - je nachdem, wie viel Aufwand während der Bearbeitung bei der Auftragsstelle entsteht. Sie erhöhen sich beispielsweise dann, wenn kopierte Unterlagen mit Originalen verglichen werden müssen oder mithilfe eines Gutachtens die Echtheit mancher Qualifikationen geprüft werden muss.
Approbation beantragen, wenn das Studium im Ausland absolviert wurde
Auch wenn ein Zahnarzt seine Fähigkeiten nicht in Deutschland erlangte, hat er die Möglichkeit, eine deutsche Approbation zu beantragen - solange die Kenntnisse und der Wissensstand auf dem gleichen Niveau sind, wie sie auch nach dem Studium in Deutschland wären.
Daneben müssen Zahnärzte, die im Ausland studiert haben, bei der Beantragung vorweisen können, dass sie über die nötigen Kenntnisse der deutschen Sprache zur Ausübung des Berufs verfügen.
Reichen die Kenntnisse aus dem abgelegten Studium nicht aus, haben ausländische Zahnärzte und Zahnärztinnen die Möglichkeit, eine Kenntnisprüfung abzulegen und so das nötige Wissen bestätigt zu bekommen. Darin müssen sie zeigen, dass sie die Fähigkeiten und Fertigkeiten dazu haben, den zahnärztlichen Beruf sowie die Gesprächsführung durchführen zu können. Die Prüfung besteht dabei aus einem praktischen und einem mündlichen Teil.
Detaillierte Informationen zur Anerkennung in Deutschland, erhalten Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
Wie lange dauert die Bearbeitung des Approbationsantrags?
Die Bearbeitungsdauer der Antragstellung hängt von der zuständigen Behörde ab. Dabei kann der Zeitraum entweder nur wenige Wochen oder aber mehrere Monate andauern - je nachdem, wie viele Approbationsanträge derzeit parallel bearbeitet werden müssen.
Pauschal lässt sich also nicht beantworten, wie schnell die Approbationsurkunde im heimischen Postkasten landet.
Wichtig ist in jedem Fall, alle erforderlichen Unterlagen direkt beim Erstantrag einzureichen. So kann eine schnellere Bearbeitung erfolgen, ohne dass die Beamten Rückfragen stellen müssen, die die Bearbeitungszeit deutlich verlängern würden. Ist die Approbation notwendig für die Berufsplanung, sollte der Antrag so früh wie möglich gestellt werden, sodass es nicht zu zeitlichen Komplikationen kommt.
Berufsstart
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