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Bereits werdende Mütter haben es in der Praxis und Klinik schwer. Die Schwangerschaft kann zum Einschnitt in der Karriere werden. Ähnliches gilt auch für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Zahnarzt oder Zahnärztin. Vor allem in Kliniken kann sich dieser im zahnmedizinischen Bereich als schwierig gestalten. Bevor die Stellenangebote für einen Zahnarzt studiert werden, sollten Kompromisse gefunden werden.
Dabei hat das Thema Schwangerschaft und Elternzeiten bei jungen Zahnärztinnen zu Karrierebeginn eine große Bedeutung, wie die IDZ-Studie von 2017 zeigt:
Die Ergebnisse der Studie haben gezeigt, dass sich viele junge Zahnärztinnen und Zahnärzte in den ersten Berufsjahren einerseits Gedanken über ihren weiteren Karriereverlauf und andererseits über die Familienplanung machen. Kettler 2017, S. 76
Schwangerschaft Zahnärztin: die Herausforderung beginnt
Ob die Schwangerschaft noch in die Assistenzzeit fällt oder wenn bereits ein Angestelltenverhältnis in einer Praxis besteht - die Herausforderungen beginnen bereits vor der Elternzeit. Denn Schwangere müssen sich von jedweden Bereichen mit einer erhöhten Infektionsgefahr fernhalten. Sofern die Beschäftigung nicht auf organisatorische oder verwaltungstechnische Bereiche verlegt werden kann, ist ein Beschäftigungsverbot möglich und wahrscheinlich. Diese Regel gilt allerdings nur für Angestellte. Selbstständige sind hiervon nicht betroffen.
Finanzielle Einbußen entstehen daraus zwar nicht, während der Ausbildung kann es jedoch zu Rückständen kommen.
Die Schwangerschaft ist jedoch auch die Zeit, in der die Aufteilung von Elternzeit und Elterngeld geplant und mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden sollten. Denn es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Elternzeit zu gestalten und zwischen den Partnern aufzuteilen. Auch das Elterngeld fällt abhängig von der Dauer des Erhalts unterschiedlich hoch aus.
Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Zahnarzt: Teilzeit als sanfte Variante
Eine sanfte und meist ausgesprochen sinnvolle Variante für beide Seiten ist der Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Zahnarzt in Teilzeit. Dadurch muss noch keine lange Betreuung für das Kind gewählt werden. Die Eltern können sich auch zeitlich die Pflichten besser teilen und zugleich wieder an den Arbeitsalltag gewöhnen.
Gerade für stillende Mütter ergibt sich zudem ein weiterer Vorteil aus der Teilzeit. Denn solange noch gestillt wird - und darunter fällt auch das Abpumpen der Milch - gilt weiterhin das Verbot, in Bereichen mit erhöhter Infektionsgefahr zu arbeiten. Das beschränkt das Beschäftigungsfeld auf Organisation und Verwaltung. Eine Vollzeitstelle lässt sich damit aber nur selten füllen.
Stillen Mütter nicht mehr oder haben Väter die Elternzeit mit in Anspruch genommen, kann der Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Zahnarzt auch in Vollzeit möglich sein. Hierbei ist es aber notwendig, die Betreuung des Kindes absolut sicherzustellen. Denn fortgesetzte Ausfälle direkt nach der Elternzeit werden häufig von dem Kollegium und den Vorgesetzten als Anlass dafür genommen, das berufliche Feld einzuschränken.
Und das ist verständlich. Auch wenn es vollkommen verständlich ist, dass die Familie und gerade kleine Kinder zuerst kommen: für Klinik oder Praxis bedeutet es Angestellte, die nicht verlässlich verfügbar sind und jederzeit ausfallen können. Das bedeutet eine Mehrbelastung für alle anderen.
Was können Chefs tun?
Bereits die Stellenangebote für einen Zahnarzt sollten alle Vorzüge nennen, die in Praxis oder Klinik nach der Elternzeit geboten werden können. Denn gerade junge Eltern sind häufig unzufrieden und auf der Suche nach einer fairen Anstellung.
Mögliche Vorteile, die gerne in die Stellenangebote für einen Zahnarzt oder eine Zahnärztin eingehen dürfen und von Praxisinhabern in Betracht gezogen werden sollten:
- Wiedereinstieg nach der Elternzeit als Zahnarzt in flexibler Teilzeit
- Zuschüsse zur Kinderbetreuung
- Unterstützung bei Weiterbildungen
- flexible Pausen für Stillende
- praktische Unterstützung, beispielsweise durch die Möglichkeit, das Baby mit zur Arbeit zu bringen
Wichtig ist unter anderem, dass sich Arbeitgeber genau mit dem Thema auseinandersetzen, sich fragen, was in ihrem Fall helfen würde oder geholfen hätte und auch die Arbeitnehmer befragen. Stellenangebote sind daher nur der Anfang - die aktive Mitarbeiterbindung sollte hingegen im Fokus stehen - und dabei muss stets so individuell wie möglich vorgegangen werden.
Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.
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