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Wenn wir uns im Umfeld einer Zahnarztpraxis umschauen, werden wir schnell mit einer Vielzahl von Abkürzungen gerade für die einzelnen Mitarbeiter im Zahnarztteam, konfrontiert. ZFA, ZMP, DH, PM - Buchstabenkombinationen, die es erst mal zu entschlüsseln gilt. Gerade wenn sich mit den verschiedenen Berufsbildern in der Zahnarztpraxis beschäftigt und gerne selbst dort aktiv arbeiten möchte, stellt sich beispielsweise die Frage, worin genau der Unterschied zwischen einer Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) und einer Zahnmedizinischen Fachassistenz besteht?
Wir haben für dich mal genau nachgeschaut.
Aufgaben: Zahnmedizinische Fachangestellte, kurz ZFA
Die Bezeichnung als Zahnmedizinische Fachangestellte beschreibt im Grunde genommen erst einmal den klassischen Ausbildungsberuf. Diese Position ist bei Patienten oftmals als Zahnarzthelferin bekannt. Sie sind unverzichtbar in jeder Praxis und unterstützen ZahnärztInnen bei den täglichen Arbeitsabläufen. Grundvoraussetzung, um als ZFA arbeiten zu können, ist eine Ausbildung in eben dieser Fachrichtung. Zu den Aufgaben der ZFA gehören u. a. die Organisation der Praxisabläufe, das Begleiten der Patienten sowie die Assistenz bei zahnärztlichen Behandlungen - seien es im Bereich der Praxishygiene oder auch bei Behandlungen direkt am Patienten. Auch Aufgaben aus dem Rechnungswesen und der Abrechnung können in das Tätigkeitsfeld einer Zahnmedizinischen Fachangestellten fallen.
Aufgaben: Zahnmedizinische Fachassistenz, kurz ZMF
Den Titel der ZMF erhalten diejenigen, die nach der Ausbildung zur ZFA noch eine Weiterbildung absolvieren. Dafür müssen ZFA zunächst zwei Jahre in dieser Position gearbeitet haben, um dann die Weiterbildung antreten zu dürfen. Die Aufgaben einer ZMF liegen weiterhin in der Patientenbetreuung und Assistenz bei Behandlungen sowie Verwaltungsinhalten, sind dabei aber weiterführender. Die Weiterbildung verschafft ein tieferes Wissen, sodass ZMF auch eigenständige Behandlungen am Patienten durchführen können, beispielsweise in der Zahnprophylaxe. Sie beantworten Fragen rund um die Zahnhygiene, fertigen Gebissabdrücke an und dürfen Röntgenaufnahmen verantworten. Auch im Bereich der Verwaltungsaufgaben haben ZMF ein tiefer gehendes Wissen im Bereich des Rechnungswesens und des Qualitätsmanagements. So sind sie in der Praxis für die Rechnungsstellung verantwortlich und übernehmen oft die Kommunikation zwischen Patienten, Krankenkassen und dem behandelnden Zahnarzt. Oft sind sie auch der erste Ansprechpartner für Auszubildende.
Unterschiede im Gehalt ZFA und ZMF
Der Blick auf das Gehalt verrät: Die Weiterbildung von der ZFA zur ZMF lohnt sich nicht nur im Bereich des Wissenaufbaus, sondern auch finanziell.
Laut Bundesagentur für Arbeit liegt das durchschnittliche Gehalt einer ZFA bei 2.269 Euro brutto, wobei das Gehalt einer ZMF durchschnittlich bei 2.561 Euro brutto angesiedelt ist. Die Gehälter unterscheiden sich je nach Bundesland.
In manchen Regionen gelten Tarifverträge für ZFA und ZMF in denen Gehälter vorgegeben werden. Je nach Tätigkeitsgruppe und Berufserfahrung steigt das Gehalt. Im ersten bis zum 3. Jahr verdienen hier fertig ausgebildete ZFA 2.221 Euro (Stand April 2023). ZMF, die zur TG IV gehören, starten mit 2.776,50 Euro. Mit einer Berufserfahrung von sieben Jahren steigt dort das Gehalt auf 3.018,50 Euro.
ZFA und ZMF sind in einer Zahnarztpraxis nicht wegzudenken. Für all diejenigen, die sich gerne nach der ZFA Ausbildung weiterbilden und weitere Aufgaben übernehmen möchten, für die ist der Weg zur ZMF eine praktische Möglichkeit. Du bist gerade auf der Suche nach einem neuen Job in der Zahnarztpraxis? Wir helfen dir gerne!
Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.
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