Deutscher Zahnarzt Service Logo Menü

E-Check in der Zahnarztpraxis

Lesezeit: ca. 4 Min. | Beitrag vom


In Ihrer Zahnarztpraxis müssen Sie regelmäßig einen E-Check durchführen lassen, also alle elektrischen Geräte in Ihrer Praxis von einer Elektrofachkraft prüfen lassen. Dies betrifft nicht nur Ihre zahnmedizinischen Geräte, sondern auch alle anderen mit Strom betriebenen Geräte wie Kaffeemaschine oder Kühlschrank. Die Prüfung ist vorgeschrieben und unterliegt festen Prüffristen.

E-Check in der Zahnarztpraxis
E-Check in der Zahnarztpraxis - Foto: Monfocus, pixabay.com, CC0

Was ist der E-Check?

Die Grundlage für die Prüfung der elektrischen Geräte in Ihrer Zahnarztpraxis ist die Vorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV V3. Unfälle durch elektrische Geräte und Anlagen können schwerwiegende Schäden verursachen und Menschenleben gefährden. Daher muss eine Prüfung bei der Versicherung nachgewiesen werden. Die zahnmedizinischen Geräte, aber auch alle anderen elektrischen Geräte in Ihrer Praxis, werden geprüft und eine Elektrofachkraft fertigt ein Prüfprotokoll an, welches unbedingt aufgewahrt werden muss.

E-Check in der Zahnarztpraxis - wie oft?

Bei der Prüfung der elektrischen Geräte in Ihrer Praxis müssen Sie die vom Hersteller vorgegebenen Fristen beachten. Weiterhin müssen die vorgeschriebenen Fristen in

  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Vorschrift 3 (DGUV-V3)

beachtet werden.

E-Check in der Zahnarztpraxis Pflicht?

Zum E-Check sind Sie in Ihrer Zahnarztpraxis verpflichtet. Grundlage für den E-Check ist die Unfallverhütungsvorschrift der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, VBG 3. Beim E-Check handelt es sich um eine anerkannte, normgerechte Prüfung der elektrischen Anlage und Geräte in Ihrer Zahnarztpraxis. Die Geräte werden im Sinne der VDE-Richtlinie geprüft. In einem detaillierten Prüfprotokoll wird der Zustand der elektrischen Anlage und Geräte dokumentiert. Hier werden auch die festgestellten Mängel erfasst. Der E-Check in Ihrer Zahnarztpraxis muss gegenüber Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern und Versicherungen nachgewiesen werden. Sie verlangen den Nachweis, dass sich alle elektrischen Geräte der Zahnarztpraxis in einem einwandfreien Zustand befinden. Das Protokoll muss aufbewahrt werden und bei einer Praxisbegehung vorgelegt werden.
Für medizinische Geräte in Ihrer Praxis gelten zusätzlich die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) und die Messtechnische Kontrolle (MTK). Auch über diese Kontrollen wird ein Protokoll angefertigt, das Sie mindestens bis zur nächsten STK oder MTK aufbewahren müssen. Als Nachweis der Prüfung erhalten die Geräte eine Prüfplakette.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Welche Kosten beim E-Check in Ihrer Zahnarztpraxis auf Sie zukommen, hängt von der Anzahl der Geräte und von der Größe Ihrer Anlage ab. Zusätzlich können Sie im Rahmen des E-Checks eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Die Elektrofachkraft berät Sie über die Sicherheit und über Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Für die Beratung fallen zusätzliche Kosten an. Ein grober Richtwert für die Kosten des E-Checks in einer Zahnarztpraxis sind 120 bis 250 Euro. Werden beim E-Check Mängel festgestellt, fallen zusätzliche Kosten für die Reparatur an.

Wer kann den E-Check in einer Zahnarztpraxis durchführen?

Der E-Check in einer Zahnarztpraxis darf nur von Personen und Firmen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügen und sie nachweisen können. Der Elektriker Ihres Vertrauens kann die Prüfung ebenso durchführen wie ein dazu befähigter Servicetechniker. Eine Elektrofachkraft muss mindestens über ein Jahr Berufserfahrung verfügen. Weiterhin muss die Elektrofachkraft regelmäßige Weiterbildungen nachweisen können. Über die Zahnärztekammer können Sie Adressen von Elektrikern und Servicetechnikern erhalten.

Ablauf und Dauer des E-Checks

Der Betrieb in Ihrer Zahnarztpraxis ist während des E-Checks meist nicht eingeschränkt. Zuerst erfolgt eine Sichtprüfung. Der Zustand der Isolierungen Ihrer Geräte wird in Augenschein genommen. Anschließend erfolgen verschiedene Messungen. Zum Abschluss werden die Geräte auf Ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Die Elektrofachkraft protokolliert den E-Check. Abhängig von der Größe Ihrer Zahnarztpraxis und der Anzahl der vorhandenen Geräte müssen Sie mit einer Dauer von 30 bis 60 Minuten rechnen.

Quellen

zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/qualitaetsmanagement/stk-und-mtk-e-check-wartungen-und-validierung
zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Praxisf%C3%BChrung/Praxisf%C3%BChrung_im_MBZ/2018/MBZ_10_2018.pdf
zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/qualitaetsmanagement/ueberpruefung-technischer-geraete-einer-zahnarztpraxis
bauemotion.de/magazin/e-check-elektrik-auf-dem-pruefstand/16500747


Sie sind noch auf der Suche nach Zahnärzten für Ihr Team?
Jetzt checken, wie viel Kontakte für Ihre Region in unserem Pool vorhanden sind:

Ihre genannten Angaben werden vertraulich behandelt. Wir nutzen die Daten nur zur Bearbeitung Ihres Anliegens und geben sie nicht an Dritte weiter. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.

Mit * markierte Felder sind Pflichtangaben

Personalsuche für Praxen

Sie haben offene Stellenangebote in Ihrer Praxis? Finden Sie bei uns den passenden Zahnarzt für Ihre Praxis.

Jetzt passende Bewerber finden


Verwandte Artikel

Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie

Lesezeit: ca. 3 Min. | Beitrag vom

Die Weiterbildung zum Kieferorthopäden Dass jeder Zahnarzt nach Erlangung der zahnärztlichen Approbation ebenfalls auf Kieferorthopädie spezialisiert ist, ist ein Irrglaube. Zwar werden im ... weiterlesen


Ein neuer Zahnarzt im Team - wie der Einstieg gelingt

Lesezeit: ca. 4 Min. | Beitrag vom

Stellenangebote stellen die Weichen Ein neuer Zahnarzt im Team stellt eine Bereicherung für Praxen oder medizinische Versorgungszentren dar. Damit der Einstieg problemlos gelingt, könn... weiterlesen



Teddybär-Krankenhaus - wenn Teddys zum Zahnarzt gehen

von Martin Homa
Lesezeit: ca. 3 Min. | Beitrag vom

Zahnarzt-Angst weit verbreitet Auf jeder WG-Party kommt früher oder später die Frage „(…) und was studierst du eigentlich? “ Nachdem man erzählt hat, dass man Zahnm... weiterlesen


Bewerbung als Zahnmedizinische Fachangestellte - das Anschreiben

Lesezeit: ca. 5 Min. | Beitrag vom

Wer kennt das nicht: Eine Bewerbung steht an, der Lebenslauf ist verfasst, jetzt fehlt nur noch eins - das Bewerbungsschreiben. Schnell wird das Internet befragt ... weiterlesen



Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Deutscher Zahnarzt Service. Mehr Infos anzeigen.

Ihre persönliche Ansprechpartnerin
 
Sina Mika

"Ich stehe Ihnen gerne bei allen Fragen zu Ihrem Bewerberprofil oder unseren Stellenanzeigen zur Verfügung. Zusammen finden wir die passende Stelle in Ihrer Wunschregion."

Jetzt zur kostenlosen Stellenanfrage

Kontakt

Tel.: +49 (0) 521 / 911 730 42
Fax: +49 (0) 521 / 911 730 41
bewerbung@dzas.de

Adresse

Deutscher Zahnarzt Service
Johanneswerkstr. 4
33611 Bielefeld


Sichere Übertragung Ihrer Daten

SSL-verschlüsselt für sichere Datenübertragung

SSL-verschlüsselt für sichere Datenübertragung

Serverstandort in Deutschland

Serverstandort in Deutschland