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E-Check in der Zahnarztpraxis

Lesezeit: ca. 5 Min. | Beitrag vom :

Bild: Adobe Stock

Inhaltsverzeichnis:


In Ihrer Zahnarztpraxis mĂŒssen Sie regelmĂ€ĂŸig einen E-Check durchfĂŒhren lassen, also alle elektrischen GerĂ€te in Ihrer Praxis von einer Elektrofachkraft prĂŒfen lassen. Dies betrifft nicht nur Ihre zahnmedizinischen GerĂ€te, sondern auch alle anderen mit Strom betriebenen GerĂ€te wie Kaffeemaschine oder KĂŒhlschrank. Die PrĂŒfung ist vorgeschrieben und unterliegt festen PrĂŒffristen.

E-Check in der Zahnarztpraxis
E-Check in der Zahnarztpraxis - Foto: Monfocus, pixabay.com, CC0

Was ist der E-Check?

Die Grundlage fĂŒr die PrĂŒfung der elektrischen GerĂ€te in Ihrer Zahnarztpraxis ist die Vorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV V3. UnfĂ€lle durch elektrische GerĂ€te und Anlagen können schwerwiegende SchĂ€den verursachen und Menschenleben gefĂ€hrden. Daher muss eine PrĂŒfung bei der Versicherung nachgewiesen werden. Die zahnmedizinischen GerĂ€te, aber auch alle anderen elektrischen GerĂ€te in Ihrer Praxis, werden geprĂŒft und eine Elektrofachkraft fertigt ein PrĂŒfprotokoll an, welches unbedingt aufgewahrt werden muss.

E-Check in der Zahnarztpraxis - wie oft?

Bei der PrĂŒfung der elektrischen GerĂ€te in Ihrer Praxis mĂŒssen Sie die vom Hersteller vorgegebenen Fristen beachten. Weiterhin mĂŒssen die vorgeschriebenen Fristen in

  • Medizinproduktegesetz (MPG)
  • Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Vorschrift 3 (DGUV-V3)

beachtet werden.

E-Check in der Zahnarztpraxis Pflicht?

Zum E-Check sind Sie in Ihrer Zahnarztpraxis verpflichtet. Grundlage fĂŒr den E-Check ist die UnfallverhĂŒtungsvorschrift der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, VBG 3. Beim E-Check handelt es sich um eine anerkannte, normgerechte PrĂŒfung der elektrischen Anlage und GerĂ€te in Ihrer Zahnarztpraxis. Die GerĂ€te werden im Sinne der VDE-Richtlinie geprĂŒft.

In einem detaillierten PrĂŒfprotokoll wird der Zustand der elektrischen Anlage und GerĂ€te dokumentiert. Hier werden auch die festgestellten MĂ€ngel erfasst. Der E-Check in Ihrer Zahnarztpraxis muss gegenĂŒber Berufsgenossenschaften, GewerbeaufsichtsĂ€mtern und Versicherungen nachgewiesen werden. Sie verlangen den Nachweis, dass sich alle elektrischen GerĂ€te der Zahnarztpraxis in einem einwandfreien Zustand befinden. Das Protokoll muss aufbewahrt werden und bei einer Praxisbegehung vorgelegt werden.

FĂŒr medizinische GerĂ€te in Ihrer Praxis gelten zusĂ€tzlich die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) und die Messtechnische Kontrolle (MTK). Auch ĂŒber diese Kontrollen wird ein Protokoll angefertigt, das Sie mindestens bis zur nĂ€chsten STK oder MTK aufbewahren mĂŒssen. Als Nachweis der PrĂŒfung erhalten die GerĂ€te eine PrĂŒfplakette.

E-Check: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Welche Kosten beim E-Check in Ihrer Zahnarztpraxis auf Sie zukommen, hĂ€ngt von der Anzahl der GerĂ€te und von der GrĂ¶ĂŸe Ihrer Anlage ab. ZusĂ€tzlich können Sie im Rahmen des E-Checks eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Die Elektrofachkraft berĂ€t Sie ĂŒber die Sicherheit und ĂŒber Möglichkeiten zur Energieeinsparung. FĂŒr die Beratung fallen zusĂ€tzliche Kosten an. Ein grober Richtwert fĂŒr die Kosten des E-Checks in einer Zahnarztpraxis sind 120 bis 250 Euro. Werden beim E-Check MĂ€ngel festgestellt, fallen zusĂ€tzliche Kosten fĂŒr die Reparatur an.

Wer kann den E-Check in einer Zahnarztpraxis durchfĂŒhren?

Der E-Check in einer Zahnarztpraxis darf nur von Personen und Firmen durchgefĂŒhrt werden, die ĂŒber die erforderliche Sachkenntnis verfĂŒgen und sie nachweisen können. Der Elektriker Ihres Vertrauens kann die PrĂŒfung ebenso durchfĂŒhren wie ein dazu befĂ€higter Servicetechniker. Eine Elektrofachkraft muss mindestens ĂŒber ein Jahr Berufserfahrung verfĂŒgen. Weiterhin muss die Elektrofachkraft regelmĂ€ĂŸige Weiterbildungen nachweisen können. Über die ZahnĂ€rztekammer können Sie Adressen von Elektrikern und Servicetechnikern erhalten.

Ablauf und Dauer des E-Checks

Der Betrieb in Ihrer Zahnarztpraxis ist wĂ€hrend des E-Checks meist nicht eingeschrĂ€nkt. Zuerst erfolgt eine SichtprĂŒfung. Der Zustand der Isolierungen Ihrer GerĂ€te wird in Augenschein genommen. Anschließend erfolgen verschiedene Messungen. Zum Abschluss werden die GerĂ€te auf Ihre FunktionsfĂ€higkeit geprĂŒft. Die Elektrofachkraft protokolliert den E-Check. AbhĂ€ngig von der GrĂ¶ĂŸe Ihrer Zahnarztpraxis und der Anzahl der vorhandenen GerĂ€te mĂŒssen Sie mit einer Dauer von 30 bis 60 Minuten rechnen.

Quellen


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