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In Ihrer Zahnarztpraxis müssen Sie regelmäßig einen E-Check durchführen lassen, also alle elektrischen Geräte in Ihrer Praxis von einer Elektrofachkraft prüfen lassen. Dies betrifft nicht nur Ihre zahnmedizinischen Geräte, sondern auch alle anderen mit Strom betriebenen Geräte wie Kaffeemaschine oder Kühlschrank. Die Prüfung ist vorgeschrieben und unterliegt festen Prüffristen.
Was ist der E-Check?
Die Grundlage für die Prüfung der elektrischen Geräte in Ihrer Zahnarztpraxis ist die Vorschrift der Berufsgenossenschaft DGUV V3. Unfälle durch elektrische Geräte und Anlagen können schwerwiegende Schäden verursachen und Menschenleben gefährden. Daher muss eine Prüfung bei der Versicherung nachgewiesen werden. Die zahnmedizinischen Geräte, aber auch alle anderen elektrischen Geräte in Ihrer Praxis, werden geprüft und eine Elektrofachkraft fertigt ein Prüfprotokoll an, welches unbedingt aufgewahrt werden muss.
E-Check in der Zahnarztpraxis - wie oft?
Bei der Prüfung der elektrischen Geräte in Ihrer Praxis müssen Sie die vom Hersteller vorgegebenen Fristen beachten. Weiterhin müssen die vorgeschriebenen Fristen in
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - Vorschrift 3 (DGUV-V3)
beachtet werden.
E-Check in der Zahnarztpraxis Pflicht?
Zum E-Check sind Sie in Ihrer Zahnarztpraxis verpflichtet. Grundlage für den E-Check ist die Unfallverhütungsvorschrift der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, VBG 3. Beim E-Check handelt es sich um eine anerkannte, normgerechte Prüfung der elektrischen Anlage und Geräte in Ihrer Zahnarztpraxis. Die Geräte werden im Sinne der VDE-Richtlinie geprüft.
In einem detaillierten Prüfprotokoll wird der Zustand der elektrischen Anlage und Geräte dokumentiert. Hier werden auch die festgestellten Mängel erfasst. Der E-Check in Ihrer Zahnarztpraxis muss gegenüber Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsämtern und Versicherungen nachgewiesen werden. Sie verlangen den Nachweis, dass sich alle elektrischen Geräte der Zahnarztpraxis in einem einwandfreien Zustand befinden. Das Protokoll muss aufbewahrt werden und bei einer Praxisbegehung vorgelegt werden.
Für medizinische Geräte in Ihrer Praxis gelten zusätzlich die Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) und die Messtechnische Kontrolle (MTK). Auch über diese Kontrollen wird ein Protokoll angefertigt, das Sie mindestens bis zur nächsten STK oder MTK aufbewahren müssen. Als Nachweis der Prüfung erhalten die Geräte eine Prüfplakette.
E-Check: Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Welche Kosten beim E-Check in Ihrer Zahnarztpraxis auf Sie zukommen, hängt von der Anzahl der Geräte und von der Größe Ihrer Anlage ab. Zusätzlich können Sie im Rahmen des E-Checks eine Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Die Elektrofachkraft berät Sie über die Sicherheit und über Möglichkeiten zur Energieeinsparung. Für die Beratung fallen zusätzliche Kosten an. Ein grober Richtwert für die Kosten des E-Checks in einer Zahnarztpraxis sind 120 bis 250 Euro. Werden beim E-Check Mängel festgestellt, fallen zusätzliche Kosten für die Reparatur an.
Wer kann den E-Check in einer Zahnarztpraxis durchführen?
Der E-Check in einer Zahnarztpraxis darf nur von Personen und Firmen durchgeführt werden, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügen und sie nachweisen können. Der Elektriker Ihres Vertrauens kann die Prüfung ebenso durchführen wie ein dazu befähigter Servicetechniker. Eine Elektrofachkraft muss mindestens über ein Jahr Berufserfahrung verfügen. Weiterhin muss die Elektrofachkraft regelmäßige Weiterbildungen nachweisen können. Über die Zahnärztekammer können Sie Adressen von Elektrikern und Servicetechnikern erhalten.
Ablauf und Dauer des E-Checks
Der Betrieb in Ihrer Zahnarztpraxis ist während des E-Checks meist nicht eingeschränkt. Zuerst erfolgt eine Sichtprüfung. Der Zustand der Isolierungen Ihrer Geräte wird in Augenschein genommen. Anschließend erfolgen verschiedene Messungen. Zum Abschluss werden die Geräte auf Ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Die Elektrofachkraft protokolliert den E-Check. Abhängig von der Größe Ihrer Zahnarztpraxis und der Anzahl der vorhandenen Geräte müssen Sie mit einer Dauer von 30 bis 60 Minuten rechnen.
Quellen
- zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/qualitaetsmanagement/stk-und-mtk-e-check-wartungen-und-validierung
- zaek-berlin.de/dateien/Content/Dokumente/Zahn%C3%A4rzte/Praxisf%C3%BChrung/Praxisf%C3%BChrung_im_MBZ/2018/MBZ_10_2018.pdf
- zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/qualitaetsmanagement/ueberpruefung-technischer-geraete-einer-zahnarztpraxis
- bauemotion.de/magazin/e-check-elektrik-auf-dem-pruefstand/16500747
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