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Sie haben Ihr Studium der Zahnmedizin vor einiger Zeit erfolgreich abgeschlossen und sind nun als angestellter Zahnarzt in einer Praxis tätig. Sie wissen, was Sie tun und können ohne Probleme im Praxisalltag bestehen. Warum also sollten Sie sich noch fortbilden?
Jeder Zahnarzt, der in Deutschland tätig ist, ist dazu verpflichtet sich fortzubilden. Diese Pflicht ist berufsrechtlich in der Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer vorgeschrieben. Dieser Verpflichtung zur stetigen Fortbildung ist nicht ohne Grund vorgeschrieben, sondern hat den einfachen Grund, die fachliche Kompetenz jedes Zahnarztes nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu festigen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Die Fortbildungen im zahnärztlichen Bereich sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung.
So muss jeder von Ihnen alle fünf Jahre nachweisen, dass er seiner Fortbildungspflicht nachgekommen ist.
Doch wie genau muss man sich fortbilden? In welchen Bereichen können Fortbildungen im zahnmedizinischen Bereich getätigt werden, welche Fortbildungen werden angerechnet und welche nicht? Und in welchem Umfang muss man sich als Zahnarzt überhaupt fortbilden? Kann man im schlimmsten Falle vielleicht sogar seine Approbation verlieren, wenn man sich nicht im richtigen Umfang fortbildet? – Damit Sie sich diese Fragen nicht selbst beantworten müssen und Klarheit erhalten, haben wir uns für Sie auf den Weg gemacht, alle wichtigen Informationen und Details herauszusuchen und hier zusammen zu fassen.
Fortbildungsinhalte
Es ist klar, dass man sich dem Thema Fortbildung nicht entziehen kann und auch nicht entziehen sollte. Die andauernde Weiterbildung und Erlangung von neuem Wissen ist in allen Fällen wichtig. Aber was sind Inhalte dieser Fortbildungen?
Die Bundeszahnärztekammer definiert die Inhalte von Fortbildungen wie folgt:
Zahnärztliche Fortbildung ist dadurch definiert, dass sowohl fachliche als auch interdisziplinäre Kenntnisse und die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten aktualisiert und weiterentwickelt werden. Zahnärztliche Fortbildung umfasst auch die Vermittlung kommunikativer und sozialer Kompetenzen, soweit sie auf Patientenführung und Praxismanagement bezogen sind. Zahnärztliche Fortbildung schließt ferner die Vermittlung von gesetzlichen Angelegenheiten, vertraglichen und berufsrechtlichen Regelungen sowie der zahnärztlichen Berufsausübung dienende gesundheitssystembezogene, betriebswirtschaftliche und rechtliche Inhalte mit ein. Zahnärztliche Fortbildung bezieht sich auch auf Kenntnisse über Methoden der Qualitätssicherung, des Qualitätsmanagements und der evidenzbasierten Zahnmedizin.[1]
Trotz dieser Vorgaben ist es natürlich im Interesse der Zahnärztekammer, das zahnärztliche Fortbildungen so wahrgenommen werden, wie es die persönlichen und individuellen Bedürfnisse des Zahnarztes fordern. Der persönliche Wunsch nach Weiterentwicklung und Verfestigung von Kenntnissen und Fähigkeiten im zahnmedizinischen Bereich, angepasst an die jeweilige Entwicklung in der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und Epidemiologie und die Patientenversorgung, stehen im Vordergrund.
Fortbildungsmethoden
Aber wie kann man sich denn nun genau fortbilden? Welche Veranstaltungen werden angerechnet und welche nicht?
Grundsätzlich lässt sich eines sagen: rein produktbezogene Informationsveranstaltungen eines Herstellers oder Dentaldepots sind keine fachlichen Fortbildungen. Im Allgemeinen lassen sich folgende Formate als geltende Fortbildungen kennzeichnen:
- Fortbildungsveranstaltungen (z.B. Kongresse, Seminare, Kurse, Kolloquien, Demonstrationen, Übungen)
- Interkollegiale Fortbildung wie Qualitätszirkel oder Studiengruppen
- Klinische Fortbildungen (z.B. Visiten, Hospitationen und Fallvorstellungen)
- Curricular vermittelte Inhalte, z.B. in Form strukturierter Fortbildung
- Mediengestütztes Eigenstudium (Fachliteratur, elektronische, internetbasierte, digitale Lehr- und Lernmittel) [2]
Für welche Art der Fortbildung Sie sich entscheiden, also die Art und Weise des Wissenserwerbs sind genauso wie die Themenwahl der Fortbildung im * zahnmedizinischen Bereich ganz Ihnen überlassen.
Qualität von Fortbildungen
Damit die Qualität der Fortbildung gesichert ist, sind sowohl die Zahnärztekammer wie auch die DGZMK daran interessiert, die vorhandenen zahnärztlichen Fortbildungen regelmäßig zu bewerten. Dabei sind ausschlaggebend für die Qualität einer Fortbildung im Bereich Zahnmedizin:
- Die Relevanz der Fortbildungsinhalte
- Die Qualität der Fortbildungsinhalte
- Die Unabhängigkeit von kommerziellen Interessen
- Die Umsetzbarkeit in der täglichen Arbeit
- Diese einzelnen Punkte sind noch genauer ausdefiniert.
Relevanz von Fortbildungen
Die Relevanz der Inhalte ist ein sehr wichtiger Punkt, und wird anhand folgender Kriterien überprüft:
- Nutzen für den Patienten
- Relevanz für das Fach
- Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis
- Nutzen für den Arbeitsablauf bzw. Betreuungserfolg
- Kosten-Nutzen-Verhältnis
- Wissenschaftlichkeit/ wissenschaftliche Korrektheit
- Aktualität der Informationen
- Anleitung zur kritischen Wertung von Methoden
- Verständlichkeit
Die Qualität der Fortbildungsmethode muss didaktisch und organisatorisch zeitgemäßen Methoden entsprechen. Der jeweilige Veranstalter muss in folgenden Punkten die Qualität der Fortbildung beachten:
- Die Themenwahl
- Die Form der Präsentation
- Die Art der Medien
- Die Auswahl der Referenten und
- Die Organisation
Gerade die Referenten einer zahnmedizinischen Fortbildung müssen für das jeweilige Thema auch qualifiziert sein und wenn es sich um Fortbildungen aus dem zahnmedizinischen Bereich handelt, muss grundsätzlich ein Zahnarzt als fachlich Verantwortlicher dabei sein.
Auch die genaue Durchführung von zahnmedizinischen Fortbildungen ist genauer definiert. Jeder Teilnehmer an einer zahnmedizinischen Fortbildung soll rechtzeitig und umfassend über die Inhalte, Referenten, Methoden den Ort und die Zeiten informiert werden. Eine Fortbildung sollte nicht länger als acht Stunden am Tag dauern und eine Evaluation am Abschluss der Veranstaltung sowohl zum eigenen Fortbildungserfolg wie auch der Veranstaltung im Allgemeinen wird empfohlen. Eine Teilnehmerliste und Teilnahmebescheinigung sollten ebenfalls Bestandteil einer jeden Fortbildung sein.
Fortbildungspunkte und Fortbildungsnachweis
Der Zeitraum von fünf Jahren, in denen die Fortbildungspunkte von allen Vertragszahnärzten und angestellten Zahnärzten gesammelt werden können, beginnen immer ab dem Tag der Aufnahme der vertragszahnärztlichen Tätigkeit. Insgesamt müssen in dem fünf Jahreszeitraum 125 Punkte (inkl. 50 Punkte für das Selbststudium durch Fachliteratur) gesammelt werden. Wenn Sie die Fortbildungsnachweise bzw. die 125 Fortbildungspunkte nicht erbringen, passiert folgendes:
In den ersten 4 Quartalen nach Ablauf des Fünfjahreszeitraumes wird das Honorar aus der Vergütung vertragszahnärztlicher Tätigkeit um 10 vom Hundert gekürzt, ab dem darauf folgenden Quartal um 25 vom Hundert.
Ein Vertragszahnarzt kann die für den Fünfjahreszeitraum festgelegte Fortbildung binnen 2 Jahren ganz oder teilweise nachholen; die nachgeholte Fortbildung wird auf den folgenden Fünfjahreszeitraum nicht angerechnet. Die Honorarkürzung endet nach Ablauf des Quartals, in dem der vollständige Fortbildungsnachweis erbracht wird. Erbringt ein Vertragszahnarzt den Fortbildungsnachweis nicht spätestens 2 Jahre nach Ablauf des Fünfjahreszeitraumes, soll die KZV unverzüglich einen Antrag auf Entziehung der Zulassung stellen.[3]
Ihre Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen müssen Sie selbstverständlich bei der KZV nachweisen. Dies tun Sie in Form eines Eigenbeleges, Sie müssen keine Belege der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen vorzeigen. Trotzdem sind Sie dazu verpflichtet, die Belege oder Bescheinigungen über die jeweiligen zahnmedizinischen Fortbildungen noch mindestens ein Jahr nach Abschluss des Fünfjahreszeitraums aufzubewahren, falls Sie durch eine Stichprobenüberprüfung zufälligerweise genauer kontrolliert werden sollten.
Hoffentlich ist Ihnen durch diese kurze Zusammenfassung der wichtigsten Informationen nun klarer, warum Fortbildungen verpflichtend sind und was genau Sie beachten müssen.
Quellen:
Jennifer Schulte-Tickmann schreibt beim Deutschen Zahnarzt Service über die Karriere in der Dental-Branche. Sie verfolgt die Entwicklungen der Branche aktiv und möchte Zahnärzten bei der Jobsuche mit aktuellen und relevanten Informationen und Tipps behilflich sein.
- Zahnarzt
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