Am Empfehlungsprogramm des Deutschen Zahnarzt Service (Talentzeit GmbH, Johanneswerkstraße 4, 33611 Bielefeld) können alle volljährigen Bewerber mit einem aktiven und vollständig ausgefüllten Bewerberaccount (mehr dazu in Abschnitt 4.) teilnehmen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der Talentzeit GmbH, deren Angehörige sowie weitere Partner.
Jede natürliche Person, die in den letzten 12 Monaten keinen aktiven Account beim Deutschen Zahnarzt Service hatte und über eine deutsche Approbation als Zahnärztin / Zahnarzt verfügt, kann geworben werden. Jede Person kann nur einmal geworben werden.
Eine Werbung geschieht durch die Angabe des persönlichen Empfehlungscodes des Werbenden im Bewerberprofil des Geworbenen (unter dem Reiter “Empfehlungsprogramm / Sonstiges). Nur wenn der Geworbene auch den Empfehlungscode bei seiner Registrierung nutzt, ist die Prämie dem Werbenden zugeordnet. Werbeformen, welche nicht dem deutschen Recht entsprechen (z.B. Spam) sind nicht erlaubt und führen dazu, dass keine Prämie ausgezahlt wird.
Eine Empfehlung im Rahmen des Empfehlungsprogramms vom Deutschen Zahnarzt Service ist erfolgreich abgeschlossen, insofern Geworbener und Werbender folgende Anforderungen erfüllen:
Pro empfohlenen neuen Bewerber gibt es maximal eine Prämie. Wenn die Anforderungen aus Punkt 4 erfolgreich erfüllt sind, erhalten Werber und Geworbener eine Prämie. Hierbei handelt es sich um einen Wunschgutschein von https://www.wunschgutschein.de/ in Höhe von 25 € pro Person. Eine Barauszahlung der Prämie ist nicht möglich. Die Prämie wird innerhalb von maximal 6 Wochen verschickt, sobald der Geworbene alle Anforderungen erfüllt hat. Bitte beachten Sie, dass gemäß gegenwärtiger Rechtslage Einkünfte aus Werbeprämien bis zu 256 € im Jahr steuerfrei sind. Zu Details fragen Sie bitte Ihren Steuerberater, Finanzämter oder andere Steuerberatungsstellen.
Der Deutscher Zahnarzt Service behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit zu ändern, zu limitieren oder zu beenden.