Allgemeine Geschäftsbedingungen der Talentzeit GmbH für die Erteilung eines Vermittlungsauftrages auf www.deutscher-zahnarzt-service.de
1. Gegenstand des Vertrages
Soweit nicht im Einzelfall eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten als widersprochen und sind ausgeschlossen.
Die Talentzeit GmbH (Auftragnehmer) wird nach Auftragserteilung und Auftragsbestätigung für den Auftraggeber (Sie) nach Mitarbeitern suchen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für einen Auftrag erforderlichen Daten und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dies gilt vor allem für die Anfertigung einer Stellenbeschreibung und die Bestimmung eines Anforderungsprofils.
2. Kosten und Leistungen
Je nach gewählter Vertragslaufzeit, wird die auf dem Antwortformular aufgeführte Gebühr für die gesamte Laufzeit zu Beginn der Suche fällig. Sämtliche Beträge verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Fälligkeit von Rechnungen richtet sich nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel. Über Preisänderungen hat der Auftragnehmer den Auftraggeber spätestens 4 Wochen vor Vertragsende zu informieren.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber ein Suchprofil zur Verfügung, mit dessen Hilfe der Auftragnehmer nach passendem Personal sucht. Die Kontaktdaten der interessierten Kandidaten werden dem Auftraggeber bereitgestellt, sobald die Zustimmung der Kandidaten gegeben wurde. Dabei wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass es garantiert zu einer Vorstellung eines Kandidaten während der Laufzeit kommt.
Es wird klargestellt, dass die Talentzeit GmbH nicht für die Einhaltung, Durchführung oder zeitliche Dauer von der Arbeitsaufnahme der vermittelten Person begleitenden bürokratischen Vorgaben und Auflagen haftet. Auch hindern derartige Abläufe nicht die Fälligkeit der von der Talentzeit gestellten Rechnungen.
3. Laufzeit und Kündigung
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zu den in diesem Vertrag genannten Konditionen und den gebuchten Leistungen um die gewählte Vertragslaufzeit, wenn keiner der beiden Vertragspartner die Partnerschaft bis zwei Wochen vor Ende der Laufzeit wirksam kündigt. Eine Kündigung des Auftraggebers muss dabei per Fax oder Post erfolgen. Das Risiko des Zugangs der Kündigung als empfangsbedürftige Willenserklärung trägt der Kündigende. Beiden Parteien bleibt das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund vorbehalten.
4. Vertraulichkeit, Datenschutz, Gleichbehandlung
Sie und die Talentzeit GmbH verpflichten sich, über sämtliche zur Verfügung gestellten Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Ihnen ist es nicht gestattet, ohne Zustimmung des Kandidaten mit früheren oder aktuellen Arbeitgebern des Kandidaten Kontakt aufzunehmen. Daten über zu besetzende Positionen und über Bewerber werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Vermittlung erforderlich ist. Sie verpflichten sich, die Ihnen übermittelten Daten und Auskünfte nicht zweckentfremdet zu verwenden oder an Dritte weiterzuleiten. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und tragen für deren Einhaltung Sorge. Die vorstehenden Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird stets nur die maskuline oder die feminine Form verwendet; selbstredend beziehen wir uns dabei immer auf männliche, weibliche Personen sowie Personen eins anderen Geschlechtes. Bitte beachten auch Sie die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des AGG.
5. Haftung und Gewährleistung
Die von der Talentzeit GmbH zu einem Kandidaten gemachten Angaben beruhen auf den Auskünften und Informationen des Kandidaten bzw. von Dritten. Die Talentzeit GmbH ist zu Nachforschungen nicht verpflichtet, vielmehr trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Auswahlentscheidung und dadurch zustande kommende Verträge. Wir übermitteln die Angaben der oder des Kandidaten nach bestem Wissen. Eine Zusicherung von Eigenschaften oder eine Garantieerklärung ist damit jedoch ausdrücklich nicht verbunden.
Soweit Hauptleistungspflichten nicht betroffen sind, wird die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6. Sonstiges
Der Gerichtsstand ist Bielefeld. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Eine Berechtigung zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder zur Zurückbehaltung besteht nur, wenn die Ansprüche von der Gegenseite anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.